Diese neue Rentenregel trifft Deutsche direkt
Seit Januar 2026 können Menschen nach Erreichen der Regelaltersgrenze in einer sozialversicherungspflichtigen Beschäftigung bis zu 2.000 Euro Arbeitslohn im Monat steuerfrei erhalten. Die Aktivrente ist keine zusätzliche Rente und gilt nicht für jeden Nebenjob.
Die Aktivrente nimmt die Lohnsteuer aus dem Arbeitslohn, nicht die Beiträge zur Kranken- und Pflegeversicherung. Was von 2.000 Euro tatsächlich ankommt, hängt deshalb vom Versicherungsstatus ab.
Minijob, Selbstständigkeit, Beamtenpension oder sozialversicherungspflichtige Teilzeit: nur eine dieser Formen ist von der Aktivrente begünstigt. Ein Überblick mit typischen Fällen.
Zwischen 65 und 67 liegen zwölf Jahrgänge mit jeweils eigener Altersgrenze. Wer 1960 geboren ist, erreicht sie mit 66 Jahren und vier Monaten, wer 1964 oder später geboren ist, erst mit 67.
Der Aktivrenten-Freibetrag gilt für den Lohn, nie für die Rente. Wer 1.700 Euro Rente und 1.500 Euro Lohn hat, bekommt keine 3.200 Euro steuerfrei. Wie beide Einkünfte in der Steuererklärung nebeneinander stehen.
Der Name klingt nach einer neuen Zahlung der Rentenkasse. Tatsächlich steht die Regel im Einkommensteuerrecht, wird über die Lohnabrechnung umgesetzt und hat mit dem Rentenbescheid nichts zu tun.
Der Freibetrag gilt Monat für Monat. Wer in einem Monat weniger verdient, kann den Rest nicht in den nächsten mitnehmen. Bei schwankendem Lohn, Weihnachtsgeld und Bonus wird das schnell relevant.
Der Freibetrag beginnt nicht am Geburtstag, sondern im Monat danach. Wer die Altersgrenze am 15. März erreicht, kann die Aktivrente frühestens für den April nutzen. Das ist keine Kleinigkeit.
Rentenbeginn und Regelaltersgrenze werden ständig verwechselt. Wer mit 63 oder 64 eine vorgezogene Altersrente bezieht, ist zwar Rentner, aber für die Aktivrente zählt allein das gesetzliche Rentenalter.
Eine Mindeststundenzahl schreibt die Aktivrente nicht vor. Entscheidend ist, ob die Teilzeitstelle sozialversicherungspflichtig ist. Genau das macht sie für viele ältere Beschäftigte interessant.
2015 waren 14 Prozent dieser Altersgruppe erwerbstätig, 2025 schon 23 Prozent. Am 30. September 2025 zählte das Statistische Bundesamt 738.460 sozialversicherungspflichtig Beschäftigte ab 65. Was hinter den Zahlen steckt.
Der Freibetrag wird im Lohnsteuerabzug berücksichtigt, aber nur, wenn der Arbeitgeber die Voraussetzungen kennt. Fünf Zeilen, die im Übergangsmonat einen zweiten Blick verdienen.
Aktivrente, steigende Regelaltersgrenze, abgeschaffte Hinzuverdienstgrenzen und ein Arbeitsmarkt, in dem 13,3 Millionen Erwerbspersonen in 15 Jahren das Rentenalter erreichen. Ein Überblick mit Verweisen auf die Einzelthemen.
Neue Rentenregeln verständlich im Blick behalten
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