Der Monat, den viele beim Erreichen der Regelaltersgrenze übersehen
Der Freibetrag beginnt nicht am Tag, an dem die Regelaltersgrenze erreicht wird, sondern im Monat danach. Wer das nicht weiß, erwartet in der Abrechnung einen Vorteil, der erst vier Wochen später kommt.
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Die Aktivrente hat eine Detailregel, die sich in vielen Kurzfassungen nicht wiederfindet: Der Freibetrag wird ab dem Monat gewährt, der auf das Erreichen der Regelaltersgrenze folgt. Nicht ab dem Monat des Erreichens und erst recht nicht rückwirkend. Diese Regel klingt klein, hat aber für den Übergangsmonat eine klare Wirkung.
Die Regel am Beispiel
Eine Person erreicht ihre Regelaltersgrenze am 15. März. Sie arbeitet durchgehend in einer sozialversicherungspflichtigen Beschäftigung. Für den März gilt der Aktivrenten-Freibetrag noch nicht. Der Lohn für März wird vollständig nach den normalen Regeln versteuert. Ab April kann der Freibetrag greifen, sofern alle Voraussetzungen erfüllt sind. Für Januar bis März gibt es keine Rückwirkung.
| Regelaltersgrenze erreicht am | Erster Monat mit Freibetrag | Monate mit Freibetrag im selben Jahr |
|---|---|---|
| 1. März | April | 9 |
| 15. März | April | 9 |
| 31. März | April | 9 |
| 1. Dezember | Januar des Folgejahres | 0 |
| 31. Dezember | Januar des Folgejahres | 0 |
Ob die Grenze am ersten oder am letzten Tag eines Monats erreicht wird, macht keinen Unterschied. Es zählt der Kalendermonat.
Warum der Gesetzgeber so gerechnet hat
Die Regel folgt einer Logik, die im Sozialrecht vertraut ist. Auch die Regelaltersrente beginnt nicht am Tag des Erreichens der Altersgrenze, sondern mit dem Folgemonat. Wer am 15. März die Grenze erreicht, bekommt die erste Rente für April. Die Aktivrente übernimmt diesen Rhythmus für den Steuerfreibetrag. Für den Lohnsteuerabzug ist das praktisch: Der Arbeitgeber muss nicht innerhalb eines Monats zwischen steuerpflichtigem und steuerfreiem Lohn aufteilen, sondern stellt zum Monatswechsel um.
Was im Übergangsmonat auf der Abrechnung steht
Der Monat, in dem die Regelaltersgrenze erreicht wird, sieht auf der Abrechnung noch aus wie jeder Monat davor: normaler steuerpflichtiger Arbeitslohn, normaler Lohnsteuerabzug. Erst die Abrechnung des Folgemonats zeigt die Änderung. Wer im März die Grenze erreicht, sieht den Freibetrag also erstmals auf der April-Abrechnung, die meist Ende April oder Anfang Mai erstellt wird. Wer in der März-Abrechnung bereits eine Änderung erwartet, wird enttäuscht, obwohl alles korrekt läuft.
Ein Geburtstag Ende Dezember
Besonders spürbar ist die Regel für alle, die ihre Regelaltersgrenze im Dezember erreichen. Für sie beginnt der Freibetrag erst im Januar des Folgejahres. Im laufenden Jahr gibt es keinen einzigen Monat mit Aktivrente. Das ist kein Nachteil gegenüber anderen, denn die Regel gilt für alle gleich, aber es ist ein Punkt, den man bei der Jahresplanung wissen sollte. Wer über Weiterarbeit ab dem Jahreswechsel nachdenkt, hat in diesem Fall einen sauberen Start: erster Arbeitsmonat, erster Freibetragsmonat.
Wer die Grenze schon vor 2026 erreicht hat
Für alle, die die Regelaltersgrenze bereits vor dem 1. Januar 2026 erreicht haben und sozialversicherungspflichtig weiterarbeiten, beginnt der Freibetrag mit dem Inkrafttreten des Gesetzes, also im Januar 2026. Der Folgemonat nach dem Erreichen liegt in diesen Fällen in der Vergangenheit, und die Regel wirkt sich nicht mehr aus. Ein 70-Jähriger, der seit Jahren weiterarbeitet, kann den Freibetrag seit Januar 2026 nutzen.
Was der Arbeitgeber wissen muss
Der Freibetrag wird im Lohnsteuerabzug berücksichtigt. Dafür muss der Arbeitgeber wissen, ab welchem Monat er gilt. In der Praxis liegt das Geburtsdatum in der Personalakte, und die Lohnsoftware kann die Regelaltersgrenze daraus ableiten. Trotzdem lohnt es sich, den Monatswechsel aktiv anzusprechen, besonders in kleinen Betrieben ohne eigene Personalabteilung. Ein Anruf bei der Lohnbuchhaltung im Monat des Erreichens kostet wenig und verhindert, dass der Freibetrag erst Monate später oder gar nicht berücksichtigt wird.
- Datum, an dem die Regelaltersgrenze erreicht wird, aus dem Geburtsdatum bestimmen.
- Den darauffolgenden Kalendermonat als ersten Freibetragsmonat notieren.
- Lohnbuchhaltung oder Arbeitgeber rechtzeitig informieren.
- Die Abrechnung des ersten Freibetragsmonats prüfen: Ist die Lohnsteuer entsprechend niedriger?
- Falls nicht: nachfragen, bevor weitere Monate falsch abgerechnet werden.
Was passiert, wenn es schiefgeht
Wird der Freibetrag im Lohnsteuerabzug zu spät berücksichtigt, ist die zu viel gezahlte Lohnsteuer nicht verloren. Sie kann über die Einkommensteuererklärung für das betreffende Jahr zurückgeholt werden, weil das Finanzamt bei der Veranlagung die tatsächlichen Verhältnisse zugrunde legt. Das ist aber ein Umweg mit Wartezeit. Besser ist es, den Fehler im Lohnsteuerabzug zu vermeiden. Umgekehrt gilt: Wird der Freibetrag zu früh angewendet, also schon im Monat des Erreichens, korrigiert das Finanzamt das ebenfalls, dann zulasten des Beschäftigten.
Für wen die Regel besonders zählt
Für alle, deren Regelaltersgrenze in der zweiten Jahreshälfte liegt, weil dann nur wenige Monate mit Freibetrag im laufenden Jahr bleiben. Für alle, die ihre Weiterarbeit ab einem bestimmten Datum planen: Der Start zum Monatsersten nach dem Erreichen ist der sauberste Zeitpunkt. Und für alle, die im Übergangsmonat eine Abrechnung mit unverändertem Steuerabzug bekommen und sich wundern. Meist ist das korrekt.
Einordnung
Der Freibetrag beginnt einen Monat nach dem Erreichen der Regelaltersgrenze. Diese Regel ist schlicht, wird aber häufig übersehen, weil sie in Schlagzeilen nicht vorkommt. Wer sie kennt, kann den ersten Freibetragsmonat auf den Tag genau vorhersagen und die erste geänderte Abrechnung gezielt prüfen.
Quellen
- Bundesministerium der Finanzen: FAQ zur Aktivrente (Beginn ab dem Monat nach Erreichen der Regelaltersgrenze)bundesfinanzministerium.de
- Deutsche Rentenversicherung: Regelaltersrente, Rentenbeginndeutsche-rentenversicherung.de
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