Was auf der ersten Lohnabrechnung nach der Regelaltersgrenze zu prüfen ist
Die Aktivrente wird nicht beantragt, sie wird abgerechnet. Deshalb entscheidet die Lohnbuchhaltung darüber, ob der Freibetrag ankommt. Fünf Zeilen auf der ersten Abrechnung nach dem Übergang verdienen einen zweiten Blick.
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Der Aktivrenten-Freibetrag wird grundsätzlich im Lohnsteuerabzug berücksichtigt. Der Arbeitgeber braucht dafür die notwendigen persönlichen Daten, vor allem das Geburtsdatum, aus dem sich die Regelaltersgrenze ergibt. Was in der Lohnsoftware korrekt hinterlegt ist, kommt korrekt an. Was fehlt, fehlt so lange, bis es jemand bemerkt. Deshalb lohnt sich der Blick auf die erste Abrechnung des Monats, der auf das Erreichen der Regelaltersgrenze folgt.
Zeile 1: der Bruttolohn
Zuerst die einfache Kontrolle. Der Bruttolohn sollte dem vereinbarten Lohn entsprechen, und er ist die Basis für alles Weitere. Steht er unter 2.000 Euro, sollte im Idealfall keine Lohnsteuer abgezogen werden. Steht er darüber, sollte Lohnsteuer nur auf den Teil über 2.000 Euro anfallen. Wer 2.600 Euro brutto hat, sollte also eine Lohnsteuer sehen, die grob der Lohnsteuer auf 600 Euro entspricht, was in den meisten Steuerklassen sehr wenig oder null ist.
Zeile 2: die Lohnsteuer
Das ist die entscheidende Zeile. Ist sie im Vergleich zum Vormonat unverändert, obwohl die Regelaltersgrenze im Vormonat erreicht wurde, wurde der Freibetrag vermutlich nicht berücksichtigt. Mögliche Gründe: Die Lohnsoftware ist nicht aktualisiert, das Geburtsdatum ist falsch erfasst, oder die Lohnbuchhaltung wartet auf eine Rückmeldung. In allen Fällen hilft eine kurze Nachfrage. Zu viel gezahlte Lohnsteuer kann später über die Einkommensteuererklärung zurückgeholt werden, aber es ist einfacher, den Abzug gleich richtig zu stellen.
Zeile 3: Solidaritätszuschlag und Kirchensteuer
Beide setzen auf der Lohnsteuer auf. Fällt die Lohnsteuer auf null, fallen auch Solidaritätszuschlag und Kirchensteuer auf null. Wer trotz steuerfreiem Lohn Kirchensteuer sieht, hat ein Indiz dafür, dass der Freibetrag nicht angewendet wurde. Der Solidaritätszuschlag spielt bei den hier üblichen Lohnhöhen ohnehin selten eine Rolle, weil er erst oberhalb einer Freigrenze erhoben wird.
Zeile 4: die Sozialversicherungsbeiträge
Hier ändert sich nach der Regelaltersgrenze etwas, aber nicht wegen der Aktivrente. Der Arbeitnehmeranteil zur Arbeitslosenversicherung entfällt ab dem Folgemonat des Erreichens. Der Arbeitnehmeranteil zur Rentenversicherung entfällt, wenn eine Vollrente wegen Alters bezogen wird und nicht auf die Versicherungsfreiheit verzichtet wurde. Kranken- und Pflegeversicherung laufen weiter. Wer die Rente noch nicht bezieht, zahlt weiterhin Rentenbeiträge. Diese Zeilen sollten zur eigenen Situation passen. Bleibt etwa der Rentenbeitrag stehen, obwohl eine Vollrente bezogen wird, fehlt der Lohnbuchhaltung der Rentenbescheid.
| Zeile | Erwartung nach der Regelaltersgrenze | Wenn nicht: möglicher Grund |
|---|---|---|
| Lohnsteuer | Null bis 2.000 Euro Lohn, darüber nur auf den Rest | Freibetrag nicht hinterlegt |
| Kirchensteuer | Null, wenn Lohnsteuer null | Folgefehler des obigen |
| Arbeitslosenversicherung AN-Anteil | Null | Regelaltersgrenze nicht erfasst |
| Rentenversicherung AN-Anteil | Null bei Vollrente ohne Verzicht, sonst 9,3 % | Rentenbescheid nicht vorgelegt oder Verzicht erklärt |
| Kranken- und Pflegeversicherung | Weiter wie bisher | Kein Fehler, das ist korrekt |
Vereinfachte Übersicht. Im Übergangsbereich bis 2.000 Euro sind die Arbeitnehmeranteile insgesamt reduziert.
Zeile 5: der Auszahlungsbetrag
Am Ende zählt, was ankommt. Der Nettolohn sollte nach der Umstellung deutlich näher am Bruttolohn liegen als vorher. Wer bei 1.800 Euro brutto vorher, vor der Regelaltersgrenze, etwa 1.300 bis 1.400 Euro netto hatte, wird nach der Umstellung in der Modellrechnung bei rund 1.600 Euro liegen, je nach Krankenkasse und Rentenstatus. Ein Netto, das sich nicht bewegt, ist ein deutliches Zeichen, dass etwas fehlt. Die konkreten Zahlen sind Modellwerte, kein Versprechen.
Was der Arbeitgeber von Ihnen braucht
- Das korrekte Geburtsdatum in der Personalakte. Klingt trivial, ist aber die häufigste Fehlerquelle bei Altersgrenzen.
- Den Rentenbescheid oder eine Mitteilung darüber, ob eine Vollrente bezogen wird, weil das den Rentenbeitrag bestimmt.
- Gegebenenfalls die Erklärung, auf die Versicherungsfreiheit in der Rentenversicherung zu verzichten, wenn das gewünscht ist.
- Bei mehreren Arbeitgebern: die Information, wie der Freibetrag aufgeteilt werden soll.
Was der Arbeitgeber nicht braucht
Keinen Antrag beim Finanzamt und keinen Bescheid der Rentenversicherung über die Aktivrente. Beides gibt es nicht. Der Freibetrag ergibt sich aus dem Gesetz, sobald die Voraussetzungen vorliegen. Wer von der Lohnbuchhaltung nach einer „Bescheinigung über die Aktivrente“ gefragt wird, kann auf die FAQ des Bundesfinanzministeriums verweisen: Der Freibetrag wird im Lohnsteuerabzug berücksichtigt, ohne gesonderten Antrag.
Wenn der Fehler erst nach Monaten auffällt
Dann sind zwei Wege möglich. Der Arbeitgeber kann den Lohnsteuerabzug für zurückliegende Monate des laufenden Jahres korrigieren, solange die Lohnsteuerbescheinigung noch nicht übermittelt ist. Ist das nicht mehr möglich, holt sich der Beschäftigte die zu viel gezahlte Lohnsteuer über die Einkommensteuererklärung zurück. Der steuerfreie Lohn wird dann in der Anlage N angegeben, und das Finanzamt rechnet ab. Der Vorteil geht also nicht verloren, er kommt nur später. Der umgekehrte Fall, Freibetrag zu früh angewendet, wird ebenfalls über die Erklärung korrigiert, dann mit Nachzahlung.
Für wen der Blick besonders wichtig ist
Für alle in kleinen Betrieben ohne eigene Personalabteilung, in denen die Lohnabrechnung ein Steuerbüro mit vielen Mandanten erledigt. Für alle, die kurz vor oder nach dem Übergang den Arbeitgeber gewechselt haben, weil dann zwei Lohnbuchhaltungen beteiligt sind. Und für alle, die Rente und Lohn nebeneinander beziehen, weil dann auch die Sozialversicherungszeilen richtig gesetzt sein müssen.
Einordnung
Die Aktivrente kommt über die Lohnabrechnung. Sie ist so gut wie die Daten, die der Arbeitgeber hat. Fünf Zeilen, einmal geprüft, zeigen, ob die Umstellung gelungen ist. Der Aufwand ist gering, und er verhindert, dass ein Freibetrag Monate lang ungenutzt bleibt.
Quellen
- Bundesministerium der Finanzen: FAQ zur Aktivrente (Berücksichtigung im Lohnsteuerabzug, kein Antrag)bundesfinanzministerium.de
- Deutsche Rentenversicherung: Beschäftigte Rentner, Versicherungsfreiheit und Verzichtdeutsche-rentenversicherung.de
- Bundesagentur für Arbeit: Versicherungsfreiheit in der Arbeitslosenversicherung nach der Regelaltersgrenzearbeitsagentur.de
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