Regelaltersgrenze
Geburtsjahr, Monatsregel, vorzeitiger Rentenbeginn: warum das persönliche Rentenalter über die Aktivrente entscheidet und nicht der 65. Geburtstag.
Zwischen 65 und 67 liegen zwölf Jahrgänge mit jeweils eigener Altersgrenze. Wer 1960 geboren ist, erreicht sie mit 66 Jahren und vier Monaten, wer 1964 oder später geboren ist, erst mit 67.
Der Freibetrag beginnt nicht am Geburtstag, sondern im Monat danach. Wer die Altersgrenze am 15. März erreicht, kann die Aktivrente frühestens für den April nutzen. Das ist keine Kleinigkeit.
Rentenbeginn und Regelaltersgrenze werden ständig verwechselt. Wer mit 63 oder 64 eine vorgezogene Altersrente bezieht, ist zwar Rentner, aber für die Aktivrente zählt allein das gesetzliche Rentenalter.
Neue Rentenregeln verständlich im Blick behalten
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