Wie das Geburtsjahr die Regelaltersgrenze festlegt
Die „Rente mit 67“ kommt nicht auf einen Schlag. Seit 2012 steigt die Regelaltersgrenze Jahrgang für Jahrgang, erst in Monatsschritten, dann in Zweimonatsschritten. Für die Aktivrente ist das der Punkt, an dem alles beginnt.
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Wer über die Aktivrente nachdenkt, muss zuerst eine Frage beantworten: Wann erreiche ich meine Regelaltersgrenze? Die Antwort steht nicht in einem Kalender mit dem 65. Geburtstag, sondern im Sechsten Buch Sozialgesetzbuch, und sie hängt allein vom Geburtsjahr ab.
Die Anhebung in zwei Stufen
Mit dem RV-Altersgrenzenanpassungsgesetz hat der Gesetzgeber 2007 beschlossen, die Regelaltersgrenze von 65 auf 67 Jahre anzuheben. Die Anhebung begann mit dem Jahrgang 1947 und läuft bis zum Jahrgang 1964. Für die Jahrgänge 1947 bis 1958 steigt die Grenze um jeweils einen Monat pro Jahrgang, für die Jahrgänge 1959 bis 1963 um jeweils zwei Monate. Ab dem Jahrgang 1964 gilt die Regelaltersgrenze von 67 Jahren.
| Geburtsjahr | Regelaltersgrenze | Geburtsjahr | Regelaltersgrenze |
|---|---|---|---|
| vor 1947 | 65 Jahre | 1956 | 65 Jahre, 10 Monate |
| 1947 | 65 Jahre, 1 Monat | 1957 | 65 Jahre, 11 Monate |
| 1948 | 65 Jahre, 2 Monate | 1958 | 66 Jahre |
| 1949 | 65 Jahre, 3 Monate | 1959 | 66 Jahre, 2 Monate |
| 1950 | 65 Jahre, 4 Monate | 1960 | 66 Jahre, 4 Monate |
| 1951 | 65 Jahre, 5 Monate | 1961 | 66 Jahre, 6 Monate |
| 1952 | 65 Jahre, 6 Monate | 1962 | 66 Jahre, 8 Monate |
| 1953 | 65 Jahre, 7 Monate | 1963 | 66 Jahre, 10 Monate |
| 1954 | 65 Jahre, 8 Monate | 1964 und später | 67 Jahre |
| 1955 | 65 Jahre, 9 Monate |
Regelaltersgrenze nach § 235 SGB VI. Für einzelne Rentenarten, etwa die Altersrente für besonders langjährig Versicherte, gelten eigene Altersgrenzen, die hier nicht abgebildet sind.
Wer 2026 die Regelaltersgrenze erreicht
Im Jahr 2026 erreichen die letzten Geburtsmonate des Jahrgangs 1959 und die ersten acht Geburtsmonate des Jahrgangs 1960 die Regelaltersgrenze. Ein Beispiel: Wer im Januar 1960 geboren ist, wird im Januar 2026 66 Jahre alt und erreicht die Regelaltersgrenze mit 66 Jahren und vier Monaten, also im Mai 2026. Wer im August 1960 geboren ist, erreicht sie im Dezember 2026. Wer im September 1960 geboren ist, erst im Januar 2027.
Für die Aktivrente heißt das: Ein 1960 Geborener, der im Januar 2026 seinen 66. Geburtstag feiert, muss bis Mai warten, bis die Regelaltersgrenze erreicht ist, und kann den Freibetrag erst ab Juni nutzen, weil der Freibetrag ab dem Monat nach dem Erreichen gilt. Zwischen dem 65. Geburtstag und dem ersten Monat mit Aktivrente liegen in diesem Beispiel fast anderthalb Jahre.
Warum der 65. Geburtstag nichts auslöst
Die Zahl 65 ist im öffentlichen Bewusstsein fest mit „Rente“ verbunden, weil sie über Jahrzehnte die Regelaltersgrenze war. Für alle nach 1946 Geborenen stimmt sie nicht mehr. Die Aktivrente knüpft ausdrücklich an die individuelle Regelaltersgrenze an, nicht an ein festes Lebensalter. Das Bundesfinanzministerium formuliert das in seinen FAQ ausdrücklich. Wer 65 ist und weiterarbeitet, ist deshalb nicht automatisch begünstigt.
Geburtsdatum nehmen, aus der Tabelle die Regelaltersgrenze für das Geburtsjahr ablesen, die Jahre und Monate zum Geburtsdatum addieren. Das Ergebnis ist der Tag, an dem die Regelaltersgrenze erreicht wird. Der erste Monat mit Aktivrenten-Freibetrag ist der darauffolgende Kalendermonat. Wer zum Beispiel am 20. März 1960 geboren ist, erreicht die Grenze am 20. Juli 2026 und kann den Freibetrag ab August 2026 nutzen.
Statistisch wichtig: 65 plus ist nicht Regelaltersgrenze plus
Das Statistische Bundesamt zählte am 30. September 2025 insgesamt 738.460 sozialversicherungspflichtig Beschäftigte ab 65 Jahren. Diese Zahl wird oft als Zahl der möglichen Aktivrenten-Nutzer zitiert. Das ist unsauber, denn ein Teil dieser Menschen ist zwar 65 oder 66, hat die Regelaltersgrenze aber noch nicht erreicht. Für sie gilt der Freibetrag noch nicht. Die Statistik zeigt eine Größenordnung, keine Anspruchszahl.
Was mit den Jahrgängen ab 1964 ist
Für alle, die 1964 oder später geboren sind, ist die Rechnung einfach: Regelaltersgrenze mit 67. Der Jahrgang 1964 erreicht sie im Laufe des Jahres 2031. Von da an ändert sich die Grenze nicht mehr, sofern der Gesetzgeber nicht nachjustiert. Diskussionen über eine weitere Anhebung gibt es in der Politik regelmäßig, beschlossen ist derzeit nichts. Wer heute Anfang 60 ist, sollte mit 67 planen.
Sonderfälle, die die Tabelle nicht abbildet
- Altersrente für besonders langjährig Versicherte (45 Beitragsjahre): eigene, niedrigere Altersgrenze. Sie ist eine vorgezogene Rente, keine Regelaltersgrenze.
- Altersrente für schwerbehinderte Menschen: ebenfalls eigene Altersgrenzen.
- Beamte: Ruhestandsgrenzen nach Beamtenrecht, die sich von der gesetzlichen Regelaltersgrenze unterscheiden können. Beamte sind von der Aktivrente ohnehin nicht erfasst.
Für die Aktivrente zählt allein die Regelaltersgrenze nach § 235 SGB VI, nicht das Alter, in dem jemand eine der vorgezogenen Renten in Anspruch nehmen kann. Diesen Unterschied erklärt der Beitrag Wer früher in Rente geht, hat die Regelaltersgrenze noch nicht erreicht.
Für wen die genaue Rechnung wichtig ist
Für alle, die 1959, 1960 oder 1961 geboren sind und in den nächsten Monaten die Grenze erreichen. Für sie entscheidet der Geburtsmonat darüber, in welchem Kalendermonat die Aktivrente beginnt. Für alle, die bereits über der Regelaltersgrenze sind und weiterarbeiten: Sie können den Freibetrag seit Januar 2026 nutzen, unabhängig davon, wann sie die Grenze erreicht haben. Und für alle, die Weiterarbeit mit dem Arbeitgeber verhandeln: Der Arbeitgeber braucht das Datum, um den Lohnsteuerabzug ab dem richtigen Monat umzustellen.
Einordnung
Die Regelaltersgrenze ist eine Zahl aus Jahren und Monaten, die vom Geburtsjahr abhängt. Sie liegt zwischen 65 und 67 und steigt bis zum Jahrgang 1964. Für die Aktivrente ist sie der Ausgangspunkt. Wer sie kennt, kann den ersten Monat mit Freibetrag exakt bestimmen. Wer sie mit dem 65. Geburtstag verwechselt, rechnet mit einem Vorteil, der noch nicht gilt.
Quellen
- Deutsche Rentenversicherung: Regelaltersrente und Anhebung der Altersgrenzendeutsche-rentenversicherung.de
- § 235 SGB VI, Regelaltersrente (Gesetze im Internet)gesetze-im-internet.de
- Bundesministerium der Finanzen: FAQ zur Aktivrente (Anknüpfung an die Regelaltersgrenze)bundesfinanzministerium.de
- Statistisches Bundesamt: Sozialversicherungspflichtig Beschäftigte nach Altersgruppendestatis.de
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